Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert die Modernisierung von Wohn – Immobilien. Aus unterschiedlichsten Gründen können viele Eigentümergemeinschaften bei Immobilien …
mit Eigentumswohnungen diese Förderung aber nicht in Anspruch nehmen.
Bevor das Wohnungseigentumsgesetz 2007 reformiert wurde, reichte ein einziger Besitzer einer Eigentumswohnung aus, die Modernisierungspläne einer ganzen Eigentümergemeinschaft für ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen zu Fall zu bringen. Das ist seit 2007 anders; seither reicht eine Mehrheitsentscheidung aus, um eine Modernisierung durchzusetzen. Modernisierungen bei Immobilien mit Eigentumswohnungen sind also einfacher geworden; zudem bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau passende Fördermaßnahmen an. Da liegt eigentlich der Gedanke nah, dass viele Eigentümergemeinschaften seither Förderanträge stellen, um Modernisierungsmaßnahmen an den Immobilien, in denen sich ihre Eigentumswohnungen befinden, zu finanzieren. Ganz so, wie man sich das vielleicht denkt, ist es jedoch nicht.
Eine Umfrage des Vereins für Verbraucherschutz „wohnen im eigentum — die wohneigentümer e.V.“ ergab, dass den 49 vollendeten oder in der Planungsphase befindlichen Modernisierungen an Immobilien mit Eigentumswohnungen nur insgesamt neun Anträge auf KfW-Fördermittel gegenüberstanden. Förderanträge wurden damit nur für etwas über 18% der Modernisierungen gestellt. Insgesamt 158 Eigentümergemeinschaften hatten sich mit verwertbaren Antworten an der Umfrage des Vereins beteiligt. Bleibt die Frage, warum das KfW – Angebot auf Förderung von den Eigentümergemeinschaften so wenig genutzt wird: Gründe dafür liegen nach Angaben vieler Befragter an komplizierten Antragsverfahren, mangelnder Kenntnis von den Fördermöglichkeiten, Schwierigkeiten mit der Hausbank, über die keine KfW-Förderungen laufen kann, oder aber an den durchgeführten oder geplanten Modernisierungsmaßnahmen selbst, die von der KfW nicht gefördert werden. Das Ergebnis — so „wohnen im eigentum“ —zeigt, dass die KfW-Förderung an der Zielgruppe der Besitzer von Eigentumswohnungen vorbei geht. Der Verbraucherschutzverein sieht hier dringenden Änderungsbedarf.
Für Modernisierungsmaßnahmen bietet die KfW Wohnungseigentümern und Hausbesitzern das Programm „Wohnraum Modernisieren“ an; gefördert werden mit dem Programm beispielsweise die Erneuerung von Heizungstechnik, das Ausbessern baulicher Mängel, Sanierungen als Energiesparmaßnahmen oder Maßnahmen, um allgemeine Wohnverhältnisse zu verbessern: beispielsweise das Nachrüsten von Aufzügen. Bis zu 100% der förderfähigen Kosten können mit Hilfe der KfW finanziert werden. Vielleicht sollte die eine oder andere Eigentümergemeinschaft dann doch einmal schauen, ob nicht eine KfW-Förderung bei der Modernisierung ihrer Immobilie irgendwie realisierbar werden könnte?