Mietnomaden – der Albtraum eines Vermieters

Teil2: Kündigung
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um das Problem „Mietnomade“ zu lösen. Die folgenden Beiträge sollen eine kleine Hilfestellung sein, die aber keine rechtliche Beratung ersetzen kann.

Sobald der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, kann der Vermieter eine außerordentliche bzw. fristlose Kündigung aussprechen. Nach der Zustellung der fristlosen Kündigung hat der Mieter zwei Wochen Zeit, um die Wohnung zu verlassen. Eine vorhergehende Mahnung ist nicht nötig, es muss aber darauf geachtet werden, dass die Kündigung schriftlich ausgesprochen wird. Eine Zustellung der Kündigung per Einschreiben mit Rückschein durch einen Boten, der sich den Empfang des Schreibens vom Mieter quittieren lässt, oder eben durch einen Gerichtsvollzieher bieten sich hier an. Entscheidend ist, dass der Vermieter sicher geht, dass der Mieter die Kündigung auch wirklich erhält und es dafür auch Zeugen gibt.

Will der Vermieter wirklich sicher gehen, dass der Mieter die Wohnung auch tatsächlich verlassen muss, dann sollte zusätzlich eine ordnungsgemäße Kündigung im Rahmen der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Ansonsten bezahlt der Mieter zwar die angefallenen Mietkosten, doch der Ärger geht später sozusagen „in die nächste Runde“.

Es ist immens wichtig, dass der Vermieter sein Vorgehen immer mit einem Anwalt abstimmt, damit der Mieter das Verfahren nicht wegen vermeidbarer Fehler aufseiten des Vermieters verzögern kann. So schwer das dem Vermieter auch fallen mag, er oder sie muss auf jeden Fall so rational wie möglich bleiben. Übereilte Maßnahmen oder sogar Selbstjustiz sind unangebracht und wirken sich oft sehr negativ, z.B. in Form einer Strafanzeige, gegen den Vermieter aus.

Nach der Zustellung der Kündigung wäre der nächste Schritt dann eine Räumungsklage, sofern der Mieter nicht freiwillig auszieht. Bei einem eventuell nötigen Gerichtsprozess wird als Gegenstandswert oft die Miete eines ganzen Jahres angesetzt, das treibt die Kosten zusätzlich in die Höhe. Sollte der Vermieter den Prozess gewinnen, heißt das aber noch lange nicht, dass er sein Geld auch tatsächlich bekommt. Sofern der Mieter überschuldet ist, wird der Vermieter wohl leer ausgehen.

Falls der Mieter, der sich im Rückstand befindet, bereits seit mehreren Jahren in der Wohnung lebt und erst seit Kurzem für Probleme sorgt, wird mancher Vermieter natürlich erst einmal aus allen Wolken fallen. Es kann immer wieder passieren, dass Mieter in finanzielle Notlagen geraten. Die schlechte Wirtschaftslage ist nur ein Grund. Steigende Energiepreise und private Probleme wie zum Beispiel eine Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes tragen zur Überschuldung bei. Sich hier als Vermieter umgehend sehr hart zu präsentieren, sollte man zunächst vermeiden, auch wenn das Vorgehen vielleicht nachvollziehbar ist. Wie auch in anderen Lebensbereichen gilt hier ebenfalls die Devise, dass ein funktionierender Dialog beim Lösen von Problemen hilft. Nervenaufreibend ist diese Situation natürlich für beide Seiten. Von einem Mietnomaden im eigentlichen Sinne spricht man aber nur dann, wenn von Anfang an kein Cent Miete bezahlt wird oder bereits nach wenigen Monaten die Zahlungen vollständig eingestellt werden.