Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf — und was sagt das Gesetz?

Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf — und was sagt das Gesetz?
Wenn der Vermieter berechtigten Eigenbedarf für eine Wohnung anmeldet, muss der Mieter meistens weichen. Bleibt die Frage, wann tatsächlich berechtigterweise Eigenbedarf besteht.

Regelung im BGB
Werfen wir einen Blick auf das Bürgerliche Gesetzbuch, denn genau hier im §573 ist die Kündigung eines Mietvertrags wegen Eigenbedarf grundsätzlich festgelegt. In Absatz ZWEI, Punkt ZWEI heißt es: „Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt…“ Sollte also ein Vermieter eine Wohnung beispielsweise benötigen, weil seine Tochter dort einziehen möchte, so sind den Mietern der Wohnung oftmals die Hände gebunden. Sie müssen die Wohnung verlassen. Ein paar Regeln muss der Vermieter allerdings beachten und der Mieter kann prüfen, ob das geschehen ist; falls das nicht der Fall ist, kann der Mieter der Kündigung eventuell widersprechen.

Eigenbedarf — Schnarchen kann Grund für Kündigung wegen Eigenbedarf sein
Der Vermieter muss beispielsweise bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf den Grund für die Kündigung in schriftlicher Form angeben; in unserem oben geschilderten Fall also die Tatsache, dass er die vermietete Wohnung für seine Tochter benötigt. Es müssen aus Sicht der Rechtsprechung vernünftige und nachvollziehbare Gründe sein, die den Vermieter dazu treiben, die Kündigung wegen Eigenbedarf auszusprechen. Der Einzug der Tochter kann so ein Grund sein; bei entfernten Verwandten, für die der Vermieter die Wohnung nutzen möchte, wird einer Kündigung wegen Eigenbedarfs dagegen meist nicht stattgegeben. Nachvollziehbarer Grund kann allerdings beispielsweise auch das Schnarchen des männlichen Vermieters sein, gegen das trotz diverser Versuche keine Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Frau des Vermieters dadurch gesundheitlich angeschlagen sein und in der Wohnung des Mieters ein separates Schlafzimmer einrichten wollen, so hat sie das Recht dazu, urteilte das Amtsgericht Sinzig. Hier handelt es sich um berechtigten Eigenbedarf.

Kündigungsfristen und Sozialklausel
Auch bei der Kündigung aufgrund von Eigenbedarf muss der Vermieter die regulären Kündigungsfristen beachten, es sei denn, im Mietvertrag wurde ausdrücklich Anderes vereinbart. Diese Fristen betragen im Allgemeinen drei Monate bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Mietdauer bis zu acht Jahren und nach acht Jahren insgesamt neun Monate. In gewissen Fällen gibt es Sonderkündigungsfristen. Falls die Kündigung für den Mieter eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, kann er sich auf die so genannte Sozialklausel berufen und der Kündigung widersprechen. Dann müssen Gerichte entscheiden, wessen Rechte im Einzelfall zu berücksichtigen sind.

Kurzer Hinweis
Diese Infos geben Ihnen einen groben Überblick über Regeln, die Kündigung wegen Eigenbedarf betreffend. Sie können jedoch nicht als Rechtsberatung verstanden werden oder die Beratung eines Rechtsanwalts ersetzen.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Ley Dieter

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte eine Wohnung kaufen, die noch vermietet ist und benötige diese Wohnung selbst, welche Möglichkeiten habe ich zu kündigen und wielange kann so etwas dauer mfG und vielen Dank Dieter Ley

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