Mietnomaden – Vorsorge und Schutz gegen Mietnomaden

Ist der Mietnomade erst einmal weg, kann der Vermieter aufatmen. Es wäre aber klug, danach darüber nachzudenken, wie man sich künftig vor Mietnomaden schützt.

Wer einen Mietnomaden in der Wohnung hatte, wird von diesem Thema so schnell nichts mehr hören wollen, doch Vorsorge und Schutz sind immens wichtig, damit man zukünftig etwas besser gewappnet ist. Eine lückenlose Absicherung gegen Mietnomaden gibt es leider nicht. Auch die hier in früheren Artikeln zum Thema dargestellten Methoden können dem Vermieter wohl kaum den Ärger vollständig ersparen, aber die Zeitspanne des Ärgers vielleicht etwas abkürzen.

Sich allein auf die eigene Menschenkenntnis und das Bauchgefühl zu verlassen, reicht hier nicht aus. Mietnomaden verstehen es, einen guten ersten Eindruck zu hinterlassen. So positiv der Eindruck auch sein mag, auf die Erhebung einer Kaution, die normalerweise drei volle Monatsmieten umfasst, darf nicht verzichtet werden. Auch dann nicht, wenn der Mieter von lediglich vorübergehenden Engpässen, die ihm die Bezahlung einer Kaution unmöglich machen, berichtet. Es sollten zusätzlich weitere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Eine Methode, die für mehr Sicherheit sorgt, ist es, einen möglichen Bürgen im Mietvertrag zu benennen, der dann einspringen muss, sobald der Mieter nicht mehr bezahlen kann. Bei Studenten zum Beispiel sind es dann oft die Eltern, die bei finanziellen Engpässen zu Hilfe kommen.

Sich den Personalausweis und die Gehaltsabrechnung zeigen zu lassen, gehört wohl zum Standardvorgehen. Den vorherigen Vermieter um ein Gespräch zu bitten, kann ebenfalls zu nützlichen Informationen führen. Bei einer Schufa-Selbstauskunft, die der potenzielle Mieter zum Nachweis seiner Bonität vorlegt, kann möglicherweise Vorsicht geboten sein. Eine Detektei oder Auskunftei einzuschalten, die die Bonität des Mieters überprüft, gibt dem Vermieter vielleicht ein sicheres Gefühl. Ein begründetes Interesse seitens des Vermieters ist vorhanden, denn es soll ja ein Vertrag abgeschlossen werden, daher sollte es keine Hindernisse geben. Ohne Grund und einfach nur aus Interesse die finanziellen Verhältnisse einer anderen Person überprüfen zu lassen, das ist natürlich verboten.

Doch auch tatsächlich zahlungskräftige Mieter können durch diese Vorgehensweise abgeschreckt werden und der Ruf des Vermieters kann unter Umständen darunter leiden. In Gegenden, in denen Wohnungen eher schwer vermietbar sind, da das Angebot die Nachfrage übersteigt, wird ein als hart bekannter Vermieter seine Wohnung eventuell nicht vermieten können.

Die Vor- und Nachteile sollte man also gründlich gegeneinander abwägen. Die Vermieterschutzgemeinschaft ist eine gute Anlaufstelle, die den Vermieter mit wertvollen Tipps und Hinweisen versorgen kann. Der Abschluss einer Mietausfallversicherung bzw. einer Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich zu empfehlen. Dann sind die Probleme im Falle eines Mietnomaden zwar immer noch lästig, aber bei Weitem nicht so ärgerlich, wie ohne den Schutz, den diese Versicherungen bieten.

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Dirk Schepers

    Wie bitte sieht es mit einer Bankbürgschaft gegen sogenannte “ Mietnomaden“ aus?
    M. fr. Gr. Dirk Schepers

  2. Heinz Günther Gruber

    Liebe Vermieter,

    seit dem meine Frau und ich über € 15.000,– wegen eines Mietnomaden verloren haben, schützen wir uns gegen Mietausfall, Sachbeschädigung und Einmietbetrug bei der Deutschen Mieter Datenbank KG http://www.demda.de.
    Hier werden Bonitätsauskünfte über Zahlungsstörungen und Daten über das Mietverhalten unserer Mietinteressenten kombiniert! Toll!
    Wir vermieten jetzt endlich sicher und haben gute Mieter!

    Liebe Grüße aus München,

    Euer Heinz

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