Neben Wohnhäusern brauchen auch Gewerbeimmobilien einen Energieausweis. In der Fachsprache heißt dieser Energieausweis dann,…
Energieausweis für Nichtwohngebäude.
Ein jedes öffentliches Gebäude muss dieses Dokument an einen, für jederman einsehbaren, Platz angebracht haben. Sollte dies nicht der Fall sein, können empfindliche Strafen auf den Bertreiber/Inhaber der Immobilie zukommen. Zur Pflicht ist der Energieausweis für Gewerbeimmobilien seid dem 1. Juli 2009. Wie bei dem Ausweis für Immobilien, kann auch bei dem Dokument für Nichtwohngebäude zwischen dem Verbrauchsabhänigen und dem Bedarfsabhänigen Energieausweis gewählt werden.
Der Energieausweis hat auch bei Nichwohngebäuden eine Laufzeit von 10 Jahren. Bei einer durchschnittlichen Anschaffungsgebühr von 50 Euro, bei einer Online Bestellung, macht dass gerade einmal 5 Euro pro Jahr. Ein Preis den sich jeder Vermieter und Besitzer einer Immobilie leisten kann und leisten sollte. Nicht nur das durch den Energieausweis die Besucher der Gewerbeimmobilie sofort einsehen können ob, und wenn ja, wie effizient der Energieverbrauch ist. Die bei einem Energieausweis enthaltenen Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz helfen jedem Besitzer diese auch wirklich für sich und seine Immobilie gut zu gestallten.
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