Vom Mieter zum Eigentümer

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Im Auftrag des Zentralen Immobilien Ausschusses e.V. führte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) jüngst eine Studie durch, die zu dem Schluss kam, dass jeder zehnte Mieter in Deutschland gerne seine Wohnung kaufen würde. Und mittlerweile machen viele Mieter auch von den Kaufangeboten, die zumeist von den Wohnungsbaugesellschaften ausgehen, Gebrauch.

Vorsicht ist laut Studie hier aber geboten, wenn es um die Beratung seitens der Wohnungsbaugesellschaften geht, die in vielen Fällen kritisiert wird. Wer sich im Vorfeld allerdings über die anfallenden Verwaltungs- Instandhaltungs- und Nebenkosten, die auf den zukünftigen Neueigentümer zukommen, detailliert informiert, dem dürften unliebsame Überraschungen erspart bleiben. Er kann dann in vollem Maße von den Vorteilen des Wohneigentums profitieren. An erster Stelle wurden hier genannt:

  • Die Immobilie als Altersvorsorge

Wer im Alter über eine Immobilie verfügt, die im Idealfall abbezahlt ist, hat außer den Nebenkosten keine zusätzlichen Belastungen für Wohnraum, kann seine Kosten besser überblicken und so einen finanziell überschaubaren Ruhestand genießen. Zudem verfügt er über eine wertbeständige Kapitalanlage.

  • Der Schutz vor Mietpreissteigerungen

Gerade in den letzten Jahren sind die Mieten oftmals stärker als die Einkommen gestiegen. Durch den Erwerb der Immobilie ist der Eigentümer vor weiteren Mietpreissteigerungen geschützt und hat eine konstante, einschätzbare finanzielle Belastung.

  • Die Immobilie ist bekannt

Der Erwerb der Immobilie, in der der Eigentümer bislang als Mieter gewohnt hat, ist mit weniger Risiko behaftet als der Kauf eines bislang völlig unbekannten Objekts. Der Neueigentümer kennt die Nachbarn, das Umfeld der Wohnung und bei der Wohnung selber die möglichen Mängel, Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Der Kauf der berühmten „Katze im Sack“ bleibt somit aus.

  • Kündigungsschutz

Viele Mieter, die sich in ihrer Wohnung schon über lange Zeit wohl fühlen, möchten dort auch langfristig bleiben. Der Erwerb der Wohnung schützt sie vor der unerwünschten Kündigung seitens des Vermieters. Der Kauf der Immobilie dient hier somit als Kündigungsschutz.

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