Häuslebauer haben immens viel zu tun; sie müssen Finanzierungen abschließen, den Bau planen, Angebote vergleichen und Verträge unterschreiben. Die jedoch sollten sie sich gut anschauen und eventuell vorab eine Bauberatung nutzen, bevor die Unterschrift erfolgt. Nach Informationen der Verbraucherzentrale BW können etwa Verträge mit Baufirmen manch einen Fallstrick bereithalten.
Vorsicht bei Bauverträgen!
Verbraucherzentralen wie die Verbraucherzentrale BW definieren ihre Arbeit als Schutz von Verbrauchern vor Übervorteilung. Auch Bauherren können davon profitieren. Die Baden-Württemberger Zentrale hat jüngst einmal ungefähr 200 Bauverträge unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: „Kunden werden von Baufirmen im Rahmen des rechtlich gerade noch Zulässigen systematisch benachteiligt.“ Die Verbraucherzentrale warnt beispielsweise vor Verträgen mit ungenauen Leistungsbeschreibungen und Änderungsvorbehalten, die den Baufirmen viel Spielraum für Preiserhöhungen geben. Und sie warnt davor, dass bisweilen wichtige Leistungen wie etwa Gas- oder Wasseranschluss des gebauten Hauses nicht Bestandteil des Vertrages sind. Im Extremfall entstehen dadurch Zusatzkosten, die die Finanzkraft des Bauherren deutlich übersteigen. Besondere Vorsicht ist beim Begriff „Ausstattung nach Bemusterung“ in einem Bauvertrag geboten. Der Begriff „Bemusterung“ bezeichnet im Bauwesen den Zeitpunkt, an dem Bauherr und Baufirma die Ausstattung des zu bauenden Hauses konkret definieren. Bei der „Ausstattung nach Bemusterung“ ist die Ausstattung des Hauses also noch kein definierter Vertragsbestandteil, was ebenfalls viel Spielraum für ungewisse Kosten lässt. Die Verbraucherzentrale weist deshalb auf ihre Bauberatung hin, die Bauverträge vor Unterzeichnung prüfen kann.
Bauberatungen
Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg bietet potenziellen Bauherren eine Angebotsprüfung beim Neubau von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen an. Der Bauherr kann sich also vor Vertragsunterzeichnung an die Beratungsstelle wenden, um den Vertrag beurteilen zu lassen. In Baden Württemberg prüfen bisweilen gleich zwei Personen: ein Ingenieur und ein Rechtsanwalt. Während der Ingenieur Fragen wie etwa die nach noch nicht ausgewiesenen Kosten oder unscharfen Formulierungen im Vertragsentwurf beantwortet und auch Ratschläge für sinnvolle Ausbauvarianten gibt, prüft der Rechtsanwalt die juristische Seite des Vertrags. Auch dafür entstehen Kosten. Sie sind aber häufig gut investiertes Geld, um ein Bauvorhaben auf eine sichere Basis zu stellen. Wer hier Kosten sparen möchte, ordert nur die Prüfung durch den Ingenieur. Die Bauberatung und Angebotsprüfung ist kein exklusives Angebot der Verbraucherzentrale Baden Württemberg. Auch Verbraucherzentralen anderer Bundesländer bieten sie an. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat darüber hinaus zum Thema beispielsweise seinen Ratgeber „Ihr Weg zum Wohneigentum – Sorgfältig planen und richtig entscheiden“ im Angebot.