Verkauf einer vermieteten Immobilie

Hallo, wer weiß, wo es richtig festgeschrieben ist, wann und unter welchen Umständen, ein Verkäufer/Makler Besichtigungen in einer vermieteten Eigentumswohnung vornehmen kann. Wie oft muß der Mieter das dulden und wie muß man mit ihm den Termin vereinbaren bzw. wieviel Tage vor dem Termin? Ich benötige am Besten Gerichtsurteile, bin aber auch über §§ erfreut die mir genannt werden.

 

LG elko999

 

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Makler in Trier

    1 mal die woche für 3 stunden nach vorheriger ankündigung….

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