Zwangsversteigerungen auf Mallorca

Die vergangenen 15 Jahre durchlebte der spanische Immobilienmarkt inklusive seiner Feriendomizile Mallorca und Co. wahre Boomzeiten. Wie selbstverständlich waren Preissteigerungsraten von bis zu 15 Prozent. Doch bereits im Herbst vergangnen Jahres zeichnete sich eine Wende ab. 

Davon betroffen auch die Balearenperle Mallorca, der Deutschen Premiumziel und Sonneninsel im Mittelmeer. Ähnlich wie in deutschen Amtsgerichten sieht es jetzt im Amtsgericht der Hauptstadt Palma aus. Unzählige Aushänge, die von gescheiterten Wohnexistenzen zeugen, pflastern die Wände dort. Die Zwangsversteigerungen machen vor keiner Region halt, selbst Objekte in den High Society Hochburgen wie Andratx sind dabei. 

Wie die deutschsprachige „Mallorcazeitung“ berichtet, hat sich die Zahl der Versteigerungen im letzen Jahr verfünffacht, Zehntausende sind es in Summe auf der ganzen Insel. Besonders hart trifft es Fincabesitzer aus Großbritannien. Oftmals haben diese Kreditverträge für die Finca vor Ort in Euro abgeschlossen, durch den Kursverlust des Pfundes sieht sich mancher Brite nun mit unverhältnismäßig hohen Raten in Euro konfrontiert, die er nicht tragen kann. Zudem hoffen viele Immobilienbesitzer, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, auf ähnliche Erträge für ihr Haus wie in den vergangenen Jahren. Sie sind nicht bereit, ihre Immobilie zu einem geringeren Preis zu verkaufen und steuern schlussendlich auf die Zwangsversteigerung zu.  

Für 70 Prozent des Schätzwertes ist ein Objekt in der Regel zu haben. Positiv für die Bieter, dass ihnen so auch eine Maklercourtage, die durchschnittlich 6 Prozent beträgt und im Kaufpreis bereits automatisch enthalten ist, erspart bleibt.  

Doch auch einige Risiken sollten hier genannt sein. Meistens gibt es vor dem Versteigerungstermin, der ebenfalls im Amtsgericht aushängt, keine Besichtigungsmöglichkeit der Immobilie. Wie allerorts kann es passieren, dass sich der Eigentümer weigert, auszuziehen, was langwierige Räumungsklagen zur Folge haben kann. Und auch die Wertschätzung des Objekts ist mit Vorsicht zu genießen. Im Idealfall fällt diese geringer aus, als die Immobilie wert ist, der Käufer macht ein richtiges Schnäppchen – es kann aber genauso passieren, dass der Schätzwert fälschlicherweise viel zu hoch kalkuliert wurde um dem Käufer im Nachhinein ein böses Erwachen droht. 

Wie überall gilt es auch hier, sich möglichst vorab genauestens über die zu versteigernde Immobilie zu informieren, die Justizsekretäre am Amtsgericht in Palma geben Auskunft und Einblick in die Vollstreckungsakte. Dann ist durchaus ein Schnäppchen möglich, was dem ein oder anderen einen traumhaften, mediterranen Feriensitz oder Ruhestandsort auf Mallorca verschafft.