Vorsicht geboten bei auffälligen Immobilienschnäppchen im Internet

www.sichere-immobiliensuche.de – gibt man diese Adresse in das world wide web ein, gelangt man auf eine hilfreiche Seite des Immobilienportals immobilienscout24.de, die Informationen über betrügerische Immobilienangebote und missbräuchlichen Nutzen von Immobilienportalen im Internet liefert. 

Und weit her geholt ist die Seite nicht, häufen sich doch die Fälle von Betrügereien, bei denen im Netz geradezu auffällig günstige Immobilien angeboten werden. Die Täter gehen hierbei geschickt vor, sie „klauen“ Immobilienangebote nebst Fotos aus bekannten Immobilienportalen im Internet und setzen sie auf anderen Seiten zu Dumpingpreisen geschickt in Szene. Beißt nun ein Interessent an, der das Objekt näher in Erwägung zieht und gerne besichtigen möchte, geben die Betrüger vor, sich derzeit im Ausland zu befinden, was ein persönliches Treffen unmöglich mache. Im Gegenzug bieten sie aber an, gegen Zahlung einer so genannten „Kaution zur Absicherung“ die Schlüssel per Post oder Paketdienst zuzustellen, so dass sich die Interessenten die Immobilie auf eigene Faust anschauen können. Hierbei handelt es sich meist um Summen bis zu 1.000 Euro. Um dem Ganzen noch mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, werden gerne auch fiktive Zugangscodes für den Tiefgaragenzutritt etc. übermittelt. Lässt sich tatsächlich ein Immobilieninteressent auf den Geldtransfer, der in der Regel über eine Kontoverbindung im Ausland zu tätigen ist, ein, wird das Inserat gelöscht und der ums Geld Gebrachte wartet vergeblich auf die Schlüssel. 

Auch dem Landeskriminalamt sind derartige kriminelle Taktiken bekannt. Es ermahnt zur Vorsicht, wenn ein Immobilieneigentümer nicht in der Lage ist, eine Besichtigung der Immobilie über Makler, Verwalter oder gar Bekannte zu ermöglichen. Generell raten die Experten, bei Auffälligkeiten jeglicher Art den Betreiber des Portals im Netz zu kontaktieren. Ist bereits ein finanzieller Schaden entstanden, sollte der Geschädigte mit sämtlichen Informationen, Schriftverkehr und ggf. einem Ausdruck des Lockangebots die Polizei einschalten.