Untervermietung: möbliert oder nicht?

Wer für einige Monate seinen Wohnort verlassen muss, etwa aus beruflichen Gründen, seine Wohnung aber nicht aufgeben möchte, der kann diese so lange per Untermiete finanzieren. Dieses Modell wird in modernen Großstädten immer beliebter; das liegt nicht zuletzt auch an den steigenden Mieten, die auch aus der Ferne wehtun. Selbst dann, wenn die temporäre Wohnung vor Ort vom Arbeitgeber bezahlt wird.

 

Zu beachten bei der Untervermietung

Der erste Blick sollte immer zum Mietvertrag gehen. Dort ist nämlich normalerweise klar formuliert, ob die Untervermietung gestattet ist oder nicht. Meistens ist sie das nicht – was allerdings kein Beinbruch ist. Der offizielle Passus wird vom Vermieter häufig nur eingebaut, damit dieser nicht die Kontrolle und den Überblick über sein Eigentum verliert. Nach Erläuterung der Situation lassen viele Vermieter mit sich reden, wie die Erfahrung gezeigt hat, da ein kompletter Auszug auch für den Eigentümer mit viel Arbeit verbunden ist. Andererseits: Schlägt der Vermieter die Bitte aus, ist das Vorhaben praktisch chancenlos, da es dann auch zu riskant wäre, eine „geheime“ Untervermietung zu versuchen.

 

Möbliert vermieten: nur mit Sicherheiten

Nachdem der rechtliche Aspekt geklärt ist, kommen strategische und persönliche Aspekte ins Spiel. Hier ist klar: Je kürzer der Vermietungszeitraum, desto besser kommen vollständig möblierte Wohnungen an. Schließlich rückt niemand für ein dreimonatiges Projekt mit dem eigenen Möbelwagen an. Weiterer Vorteil: Möblierte Wohnungen können teurer vermietet werden, da die Nutzung von Bett, Küche, Wohnzimmer und Co. natürlich ebenfalls Kosten verursachen, wenn auch nur in Form des Verschleißes. Es ist deswegen üblich, vom Untermieter eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution hängt von den Gegenständen ab; große Flachbildfernseher, teure Küchen und exklusive Sitzmöbel können einzeln berechnet werden, sodass sich die Gesamtkaution aus der Summe ergibt.

 

Die Nachteile in Kauf nehmen

Ein anständiger Untermieter wird die Wohnung normalerweise in gutem Zustand hinterlassen. Kaution und etwaige Schadensansprüche sind deswegen im Idealfall kein Thema. Selbst dann ist jedoch nicht alles Gold, was glänzt. Viele Menschen können ihre Einrichtung nämlich aus ganz persönlichen Gründen nicht einfach Fremden überlassen. Dieser Punkt sollte ganz zu Anfang bedacht werden – denn wer partout nicht möchte, dass sein Bett, seine Couch und sein Geschirr benutzt werden, dem ist mit der höheren Miete im Endeffekt auch nicht geholfen.

 

 

Faktor Geld als Entscheidungshilfe

Das allgemeine Empfinden gegenüber der möblierten Untervermietung ist auch eine Frage der Generationen. Heutige Studenten und Berufstätige sind mobiler denn je; wechselnde Wohnorte sind keine Seltenheit, genau wie mehrere Wohnungen oder WG-Zimmer pro Jahr. Umgekehrt ist deswegen auch die Vermietung kein Problem. Zudem ist sie sehr lukrativ. Eine Wohnung mit beispielsweise 900 Euro Warmmiete kann möbliert je nach Lage für 1.000 bis 1.200 Euro untervermietet werden. Das hängt jedoch auch vom Alter des Mietvertrags und dem aktuellen Mietspiegel ab. In Großstädten kann allerdings in jedem Fall mit Gewinn gerechnet werden. Dieser wiederum kann auf vielfältige Weisen genutzt werden: Sei es, um die Wohnung in der Ferne teil zu finanzieren, um nebenbei auf einen Urlaub zu sparen oder um nach der Rückkehr neue Einrichtungsstücke zu kaufen. Letzteres geschieht übrigens immer häufiger im Internet; mit dem Online Gutschein sind dort nämlich nennenswerte Nachlässe möglich. Der Profit durch die Untervermietung wird dadurch umso größer.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Marco

    Sehr schöner Artikel. Vielen Dank.

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