Steuerliche Aspekte beim Immobilienverkauf

Wer seine eigengenutzte Immobilie mit Gewinn verkaufen möchte, sollte mit dem Immobilienverkauf mindestens 2 Jahre warten. Danach müssen etwaige Gewinne nicht versteuert werden. Ausschlaggebend für den Beginn und das Ende der Zweijahresfrist sind die jeweiligen Beurkundungstermine für den Kauf und den Verkauf der Immobilie beim Notar.

Bei fremdgenutzten Immobilien beträgt die Frist sogar 10 Jahre. Aber auch wer seine fremdgenutzten Immobilien 10 Jahre und länger gehalten hat, muss aufpassen. Werden innerhalb von 5 Jahren mehr als drei fremdgenutzte Immobilien veräußert, unterstellt das Finanzamt in der Regel eine gewerbliche Absicht. Dementsprechend müssen dann alle Gewinne aus den Verkäufen der fremdgenutzten Immobilien versteuert werden. Dies gilt auch, wenn das Finanzamt zunächst den Gewinn aus dem Verkauf einer oder mehrerer Immobilien nicht zur Besteuerung herangezogen hatte, aber später erkennt, dass die Verkäufe dem gewerblichen Immobilienhandel zuzurechnen sind.