Novellierung der WertV

Bericht des Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im Jahr 2007 ein Sachverständigengremium einberufen, dessen Aufgabe es war, die geltenden Vorschriften des Wertermittlungsrechts hinsichtlich eines möglichen Novellierungsbedarfs zu prüfen.

Das Gremium, welches sich aus Vertretern der im Sachverständigenwesen tätigen Bundesverbände, der Kommunalen Spitzenverbände und der Länder zusammensetzte, hat in insgesamt 6 Sitzungen die Vorschriften des Rechts der Grundstückswertermittlung und hierbei insbesondere die Regelungen der Wertermittlungsverordnung geprüft. Im Ergebnis war sich das Gremium einig, dass sich die Vorschriften der Wertermittlungsverordnung zwar grundsätzlich bewährt haben, jedoch zwei Jahrzehnte nach dem Erlass der derzeit geltenden Fassung einer grundlegenden Überarbeitung bedürfen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich durch die Änderungen der stadtentwicklungs- und allgemeinpolitischen Rahmenbedingungen aber auch durch die zunehmende Internationalisierung der Immobilienwirtschaft ein dringender Aktualisierungs- und Anpassungsbedarf der Vorschriften ergibt.

Damit verbunden soll die Novellierung insbesondere auch der Verwaltungsvereinfachung und der Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit dienen. Der vorliegende Bericht stellt die Diskussion zu den einzelnen Regelungen der Wertermittlungsverordnung dar und enthält einzelne Formulierungsvorschläge zu Teilbereichen der Wertermittlungsverordnung. Darüber hinaus gibt das Sachverständigengremium Empfehlungen, die sich in erster Linie an die Länder richten und insbesondere auf eine Verbesserung der Datenlage für die Bewertungspraxis sowie auf die Organisation der Gutachterausschüsse zielen. Quelle: BMVBS