Nebenkostenabrechnungen wollen geprüft sein

Wohnen wird immer teurer

Derzeit dürften die meisten der deutschen Mieter ihre alljährliche Nebenkostenabrechnung erhalten. Aufgrund der stetig steigenden Energiekosten werden wohl auf einige Bürger erhebliche Nachzahlungen zukommen. Doch lohnt es sich oftmals, die Nebenkostenabrechnung detailliert zu prüfen, nicht selten schleichen sich hier Fehler bzw. Positionen ein, die gar nicht an den Mieter weiter gegeben werden dürfen. Immobilien-go gibt nachfolgend ein paar Tipps, worauf Sie bei der Nebenkostenabrechnung achten sollten:

  • Die Abrechnung muss nachvollziehbar und auch für einen Laien verständlich sein. Er muss daraus erkennen können, welche Kosten entstanden sind und nach welchem Schlüssel diese aufgeteilt wurden.
  • Es darf maximal über einen Zeitraum von einem Jahr abgerechnet werden. Die Abrechnungsfrist endet spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums, d. h. Nachforderungen dürfen genau bis zu 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums eingefordert werden. Einzige Ausnahmen sind, wenn z. B. Unterlagen durch höhere Gewalt wie z. B. Feuer vernichtet wurden oder der Grundsteuerbescheid verspätet beim Vermieter eingeht.
  • Der Mieter hat Anspruch darauf, Belege beim Vermieter einzusehen oder Kopien hiervon zu erhalten. Werden Nachzahlungsansprüche seitens des Vermieters geltend gemacht, hat der Mieter vier Wochen Zeit, diese zu prüfen und zu akzeptieren.
  • Kosten für Verwalterhonorare, Rücklagen für Reparaturen und Instandhaltungen, Kosten für Heizungs- oder Fahrstuhlreparaturen gehen alleine zu Lasten des Vermieters!
  • Dagegen kann der Lohn für den Hausmeister auf die Mieter verteilt werden, sofern dieser Arbeiten im Rahmen des allgemeinen Wohnnutzens wie z. B. Rasen mähen, Winterdienst etc. übernommen hat. Nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen Verwaltungsarbeiten des Hausmeisters wie z. B. Wohnungsbesichtigungen etc.
  • Ebenfalls ist es unzulässig, Grundkosen für leer stehende Wohnungen im Wohnkomplex auf die Mieter zu verteilen.
  • Ist eine der Mietparteien im Haus ein gewerblicher Mieter, so müssen die Kosten dieses Mieters gesondert aufgeführt werden, da im Vergleich zum privaten Mieter hier in der Regel höhere Grundsteuern und Versicherungen anfallen.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. markuslaue@gmx.net

    Hallo,
    also ich muss zugeben, ich habe mich zuvor auch noch nie mit rechtlichen Dingen beschäftigt. Da ich aber jetzt in der Rolle eins Vermieters stecke ist dies eben angebracht. Habe lange Zeit alles mit Excel versucht, dabei aber stets Fristen versäumt, da ich nebenher noch Hauptberuflich tätig bin…bin dann über eine Nebenkostenabrechnung Software gestolpert. Nennt sich immoware24go…da wird man immer an die Fristen erinnert, ist eine super Sache. Bei Fragen könnt Ihr einfach mailen.
    Liebe Grüße,

    Markus aus Leipzig!

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