Mietnomaden – Wie bekommt man Mietnomaden aus der Wohnung?

Mietnomaden sind oft sehr gerissen. Um eine nervenaufreibende jahrelange Auseinandersetzung zu vermeiden und die Wohnung freizubekommen, sollte man sich rechtzeitig kundig machen.

Sobald der Mietnomade erst einmal ausgezogen ist, muss in den meisten Fällen die Wohnung gründlich renoviert werden. Doch das ist für den Vermieter wohl das geringere Übel. Hauptsache, der Mietnomade ist weg. Es kann durchaus auch passieren, dass Mietnomaden eines Tages einfach kommentarlos verschwinden und mehrere Monatsmieten schuldig bleiben. Durch eine Detektei kann man sich die aktuelle Adresse besorgen lassen und dann gerichtliche Schritte bzw. eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher einleiten lassen. Sollte der Mieter insolvent sein bzw. Privatinsolvenz angemeldet haben, wird der Vermieter das ausstehende Geld wohl als verloren abschreiben müssen. Doch die Wohnung lässt sich in der Zwischenzeit bereits neu vermieten. Dieses Vorgehen des Mietnomaden ist natürlich ärgerlich, aber nicht so ärgerlich wie die Weigerung, die Wohnung zu räumen.

Sollte der Mieter bereits mit dem Vorsatz des Mietbetruges eingezogen sein, so stellt das gemäß §263 StGB einen Straftatbestand dar. Der Vermieter kann also eine Strafanzeige gegen den Mieter erheben. Die Erfolgsaussichten dieser Methode lassen sich nicht pauschal voraussagen. Der Vorsatz zum Mietbetrug ist schwer nachzuweisen. Dass in betrügerischer Absicht vor der Unterzeichnung des Mietvertrages teure Autos angemietet werden bzw. sich der Mieter extra fein in Kostüm und Anzug kleidet und sich eine beeindruckende Visitenkarte anfertigen lässt, um Bonität vorzutäuschen, ist wohl eher die Ausnahme als die Regel.

Manche Mieter zeigen sich nach einem Strafantrag einsichtig und kooperationsbereit, doch in den meisten Fällen wird der Strafantrag wenig Wirkung zeigen und die Chancen des Vermieters, an das Geld zu kommen sogar noch verschlechtern. Psychologisch gesehen kann ein Strafantrag dem Vermieter wenigstens Genugtuung verschaffen und seinen Ärger ein wenig mildern. Sollte der Mietnomade allerdings kein Anfänger auf diesem Gebiet sein, so wird er sein dreistes Verhalten eher ausbauen als zurückfahren.

Eine andere Möglichkeit erfordert einen einigermaßen funktionierenden Dialog mit dem Mieter. Diese Form der außergerichtlichen Einigung vermag manchmal dafür zu sorgen, dass die Miete bezahlt wird und der Mieter die Wohnung verlässt. Echte Mietnomaden lassen sich auf derartige Kooperationen selten ein, doch es kann einen Versuch wert sein. Um einen Gerichtsprozess zu vermeiden, schaltet der Vermieter seinen Anwalt ein, der dann mit dem Mieter oder dessen Anwalt verhandelt und versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

Dann kann ein Vertrag geschlossen werden, der den Mieter dazu verpflichtet, bis zu einem festgelegten Termin auszuziehen. Eventuell sollte ein Notar hinzugezogen werden, der die getroffenen Vereinbarungen festhält. Hält sich der Mieter nicht daran, muss doch vor Gericht gezogen werden. Die Chancen für den Vermieter sind in diesem Fall aber gut.

Kommt der Mieter jedoch den getroffenen Vereinbarungen nach, erlässt der Vermieter ihm im Gegenzug möglicherweise einen Teil der geschuldeten Miete. Manchen Vermietern ist der Auszug des problematischen Mieters sogar einen „Bonus“ wert. Je länger sich der Streit hinzieht, desto mehr Verzweiflung kommt eben auf. Daher kann es passieren, dass unakzeptables Verhalten sogar noch belohnt wird. Der Vorteil dieses Vorgehens ist eben auch, dass die Wohnung im besten Fall so schnell wie möglich wieder vermietet werden kann und dann hoffentlich an einen problemfreien, pünktlich zahlenden Mieter. Der Vermieter rechnet im Normalfall durchaus fest mit seinem Mieteinkommen und möchte eben längerfristige finanzielle Unannehmlichkeiten vermeiden.

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