Konkurrenz bei den Schornsteinfegern – Kehrmonopol wird abgeschafft

Die Schornsteinfeger, im Volksmund gelten sie als Glücksbringer, werden auch liebevoll als „men in black“, „Sotje“, „Kaminkehrer“ oder „Schlotfeger“ bezeichnet. Zu ihren Aufgaben gehört die Überprüfung und Reinigung von Schornsteinen und Abgasanlagen,  Heizungen, Feuerstätten und Durchlauferhitzern. Bisher durch das so genannte Kehrmonopol abgesichert, haben es die Schornsteinfeger zukünftig auch mit Konkurrenz aus dem In- und Ausland zu tun.  

Das im Jahr 1969 erlassende Gesetz über das Schornsteinfegerwesen, durch das jedem Schornsteinfegermeister das Kehrmonopol auf einen bestimmten Bereich bzw. die entsprechende Dienstleistung gewährt wurde, ist nun gekippt, nachdem die EU-Kommission in 2003 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht hatte. Sie sah im deutschen Monopol den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr nicht mehr gesichert. 

Ab sofort dürfen auch ausländische Schornsteinfeger oder Sanitärunternehmen die Wartung von Kaminen und Öfen in Deutschland übernehmen, ab 2012, wenn ein bis dahin gültiger Bestandsschutz ausläuft, gibt es womöglich auch innerhalb Deutschlands einen Konkurrenzkampf. Ab dann sind auch die innerdeutschen Monopolbezirke nichtig und werden alle sieben Jahre neu ausgeschrieben. 

Was bedeutet das nun für die Immobilienbesitzer? Zunächst einmal heißt es, dass sie in den nächsten 4 Jahren auch ausländische Kaminkehrer beauftragen können. Für Hausbesitzer in den Grenzgebieten könnte die Auswahl eine durchaus lohnende Alternative sein, wenn zukünftig auch Schlotfeger aus beispielsweise Frankreich, Polen oder Luxemburg zulässig sind. Zu beachten sind jedoch die Anfahrtskosten, die einen etwaigen Gewinn möglicherweise wieder zunichte machen. Außerdem müssen die Arbeiten vom so genannten Bezirksschornsteinfeger, dem Bezirksbevollmächtigten, kontrolliert werden. Dieser hat nach wie vor auch als einziger das Recht, zweimal innerhalb der 7 Jahre des Vergabezeitraums, eine so genannte Feuerstättenschau zu machen, bei der er Änderungen an der Heizungsanlage etc., überprüft. Da den Schornsteinfegermeistern diese Kontrollfunktion erhalten bleibt, dürften lediglich 30 Prozent der Einnahmen aus sämtlichen Fegedienstleistungen neu verteilt werden, was sicher den ein oder anderen man in black ärgern, alles in allem aber doch für fortwährende Zufriedenheit auf deutschen Dächern sorgen dürfte.

 

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Andreas

    Eine nicht erwähnte wesentliche Neuerung ist u.a. auch Übertragung der Verantwortung und Haftung auf die Hauseigentümer.
    Sie müssen ab 2013 selbst dafür sorgen, dass gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen der Brandschutzvorschriften sowie Umweltschutzmessungen an ihren Anlagen vorgenommen werden.

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