Housesitting – und der nächste Urlaub ist gesichert

Was bisher nur aus den USA und durch diverse Spielfilme bekannt war, gewinnt zunehmend auch in Deutschland an Beliebtheit: das Housesitting.

Hierbei können Besitzer von Immobilien, die keine Freunde, Verwandte oder Bekannte haben, die sich während ihres Urlaubs um ihr Haus kümmern, auf Mitarbeiter einer Haushüter-Agentur zurückgreifen, die sich während ihrer Abwesenheit um ihr Haus kümmern. Es ist gängige Praxis, dass diese das Haus oder die Wohnung in den Ferien des Eigentümers bewohnen, um nach dem Rechten zu sehen.

Der Verband deutscher Haushüter-Agenturen (VDHA) mit Sitz in Münster gibt Auskunft, in welcher Stadt sich die nächste Agentur befindet und liefert die entsprechenden Kontaktdaten. Bundesweit gibt es derzeit rund dreißig der hilfreichen Institutionen, die eine Vorlaufzeit von circa 14 Tagen für die Planung und den Einsatz ihrer Mitarbeiter benötigen. Die unter dem Dach des VDHA agierenden Agenturen sind behördlich zugelassen. Die Seriosität wird auch dadurch untermauert, dass jeder der Mitarbeiter ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen sowie über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen muss, die den Eigentümer gegen etwaige Schäden, die in seiner Abwesenheit durch den Haussitter entstehen, absichern. 

Die Kosten des Services richten sich nach dem Umfang der Dienstleistung, ob zu dem Standardservice beispielsweise noch die Pflege eines Haustiers, die Betreuung eines Büros, Gartenpflege o. ä. hinzukommt. Auch die Unterbringung des Haushüters muss vorab geklärt werden. Ein erstes Informationsgespräch in einer Haushüter-Agentur ist kostenlos und unverbindlich. Kommt es dann zum Abschluss eines Vertrages, muss der Hauseigentümer mit Kosten um die 50 Euro pro Tag rechnen, Sonderwünsche werden zusätzlich berechnet. Außerdem ist die einmalige Berechnung der Hin- und Rückfahrt des Haushüters rechtens.

Aber nicht zu verachten: anteilmäßig kann sich der Immobilieneigentümer die Kosten für das Haussitting wieder zurück holen, denn ein Haushüter ist steuerlich absetzbar! Das Housesitting gilt als haushaltsnahe Dienstleistung und kann bei der nächsten Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Martin

    Also da gehört schon viel Vertrauen dazu. Ich würde nicht einfach so das eigene Haus für „Fremde“ hergeben. Aber wenn wirklich keine Freunde und Bekannte in der Nähe wohnen und man für längere Zeit vereist ist, kann es schon Sinn machen, hin und wieder nach dem Rechten zu sehen, Blumen gießen etc. Es müssen auf jeden Fall vertauenswürdige Personen sein.

Kommentare sind geschlossen.