Erben können Verluste des Erblassers nicht Steuer mindernd geltend machen

Auf viele Erben in Deutschland kommen durch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. GrS 2/04) höhere Steuern zu. Sie können Verluste des Erblassers künftig nicht mehr Steuer mindernd geltend machen.

Das Urteil wird bereits am 13. März 2008 wirksam. Die Einkommensteuer sei eine Personensteuer, führten die Richter zur Begründung an. Sie werde daher vom Grundsatz der Individualbesteuerung und vom Prinzip der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit beherrscht. Die persönliche Steuerpflicht erstrecke sich auf die Lebenszeit einer Person.

Daher sei die Veranlagung auf das bis zum Tod erzielte Einkommen zu beschränken. Bislang konnten beispielsweise Immobilienerben ihre Steuern dadurch verringern, dass sie Verluste ansetzen, die dem Vorbesitzer durch Renovierungskosten entstanden waren. Diese konnten sie von den Mieteinnahmen der Immobilie absetzen und ihre Einkommensteuer dadurch verringern.