Die Rolle des Notars beim Immobilienkauf

Beim Kauf jeder Immobilie, egal ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück handelt, muss ein Notar bestellt werden.

Der Notar, „der als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege“ (§ 1Bundesnotarordnung) tätig ist, kümmert sich beim Immobilienkauf um die Vertrags- und Kaufabwicklung. Fälschlicherweise gehen viele Käufer davon aus, dass der Notar auch die Wirtschaftlichkeit des Immobilienerwerbs prüft. Dazu ist er aber als „Unparteiischer“ nicht berechtigt bzw. befähigt.

Santander 1PlusCard

Die Aufgaben des Notars liegen vielmehr in der Einsicht des Grundbuchs, der Formulierung des Kaufvertrages sowie der Beurkundung des Immobilienkaufs. Zudem muss er auf eventuelle Risiken im Kaufvertrag hinweisen. Entlohnt wird er nach einer fixen Gebührenordnung. In der Regel betragen die Kosten rund 1,6 Prozent des Kaufpreises. Die Kosten schlüsseln sich wie folgt auf:

  • Kosten, die für die Abwicklung des Immobilienkaufs beim Notar anfallen
  • die Beurkundungsgebühr durch den Notar
  • die Eintragungsgebühr ins Grundbuch
  • die Eintragungsgebühr des Eigentümerwechsels
  • die Vollzugsgebühr
  • die Eintragung der Vollzugsgebühr
  • die Notarbestätigung
  • Kosten für das Notaranderkonto, das zum sicheren Geldtransfer zwischen Käufer, Notar und Verkäufer dient

Da der Notar jedoch, wie oben beschrieben, weder die Wirtschaftlichkeit des Kaufs, noch die sachlichen Voraussetzungen der Immobilie, die erworben werden soll, prüft, ist es immer ratsam, zusätzlich einen Sachverständigen für Immobilien zu Rate zu ziehen. Dieser kann kompetent Auskunft erteilen, was beispielsweise die Vollständigkeit der Leistungen des Bauträgers, die Angemessenheit des Kaufpreises, bei bestehenden Objekten den Zustand der Immobilie und des Grundstückes, die örtlichen Gegebenheiten, die Infrastruktur etc. betrifft. Da es sich beim Immobilienkauf doch um eine zumeist längerfristige und bedeutende Entscheidung handelt, dürfte diese Kombination allen am Kauf Beteiligten die nötige Sicherheit bieten und alle Eventualitäten abdecken.

Weitere Informationen zum Thema „Notar und Immobilienkauf“ bietet der Ratgeber „Immobilienkauf beim Notar“ des Verbraucherschutzverbandes, der im Internet unter www.vpb.de abgerufen werden kann.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. mario

    Sehr informative Zusammenfassung, die man ruhig mal irgendwo aushängen sollte. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Grundstücke guten Glaubens per Handschlag gekauft haben – ohne Notar. Ich meine sogar selbst von zwein zu wissen. Auf jeden fall gab dort im Nachhinein viel Ärger, der mit Notar sicherlich nicht entstanden wäre.

  2. admin

    Verträge ohne Notar sind nichtig. Grundstücke per Handschlag kaufen ist also nicht drinn.

Kommentare sind geschlossen.