Der Ärger mit den Schönheitsreparaturen

Immer wieder ein Ärgernis zwischen Mieter und Vermieter sind die fälligen Schönheitsreparaturen. Normalerwiese sind Schönheitsreparaturen vom Vermieter auszuführen, es sei denn und dem ist sehr häufig der Fall, im Mietvertrag gibt es einen oder mehrere spezielle Klauseln, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten. (mehr …)

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