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	<title>Kommentare zu: Betriebskostenabrechnung 2008 &#8211; Zustellung</title>
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		<title>Von: Betriebskosten Experte</title>
		<link>http://www.immobilien-go.de/betriebskostenabrechnung-2008-zustellung/comment-page-1#comment-6682</link>
		<dc:creator>Betriebskosten Experte</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 14:09:26 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist richtig. Ein kleine aber sehr entscheidender Fehler von mir. Hab es abge&auml;ndert.

Wichtig w&auml;re auch zu erw&auml;hnen, das es Probleme geben kann, wenn der Mieter sagt er hat keine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter erhalten, selbst wenn der Vermieter diese zugestellt hat.

Eine Zustellung w&auml;re also nur dann wirklich nachzuweisen, wenn diese per Einschreiben versendet wird. Nat&uuml;rlich macht dies in der Regel keine Hausverwaltung.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist richtig. Ein kleine aber sehr entscheidender Fehler von mir. Hab es abge&auml;ndert.</p>
<p>Wichtig w&auml;re auch zu erw&auml;hnen, das es Probleme geben kann, wenn der Mieter sagt er hat keine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter erhalten, selbst wenn der Vermieter diese zugestellt hat.</p>
<p>Eine Zustellung w&auml;re also nur dann wirklich nachzuweisen, wenn diese per Einschreiben versendet wird. Nat&uuml;rlich macht dies in der Regel keine Hausverwaltung.</p>
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		<title>Von: Jürgen Lehmann</title>
		<link>http://www.immobilien-go.de/betriebskostenabrechnung-2008-zustellung/comment-page-1#comment-6680</link>
		<dc:creator>Jürgen Lehmann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 12:52:31 +0000</pubDate>
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		<description>Ich glaube, hier liegt eine Verwechselung vor - die Abrechnung der Nebenkosten 2009 kann nur fristgerecht im Jahr 2010 zugestellt werden, viel mehr die Frist f&uuml;r die Abrechnung 2008 ist im Regelfall abgelaufen. Dennoch kann eine versp&auml;tete Zustellung nur dann noch g&uuml;ltig gemacht werden, sofern Gr&uuml;nde vorliegen, die der Eigent&uuml;mer/Vermieter nicht zu vertreten hat - dies ist jedoch schwierig zu belegen und erfordert Rechtsberatung. Von einer Pflicht zur Abrechnung ist der Vermieter dann trotz versp&auml;teter Zustellung nicht befreit.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich glaube, hier liegt eine Verwechselung vor &#8211; die Abrechnung der Nebenkosten 2009 kann nur fristgerecht im Jahr 2010 zugestellt werden, viel mehr die Frist f&uuml;r die Abrechnung 2008 ist im Regelfall abgelaufen. Dennoch kann eine versp&auml;tete Zustellung nur dann noch g&uuml;ltig gemacht werden, sofern Gr&uuml;nde vorliegen, die der Eigent&uuml;mer/Vermieter nicht zu vertreten hat &#8211; dies ist jedoch schwierig zu belegen und erfordert Rechtsberatung. Von einer Pflicht zur Abrechnung ist der Vermieter dann trotz versp&auml;teter Zustellung nicht befreit.</p>
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